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1,916 result(s) for "Strafrecht"
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Race, criminal justice, and migration control : enforcing the boundaries of belonging
The criminalization of migration is heavily patterned by race. By placing race at the centre of its analysis, this volume examines, questions, and explains the growing intersection between criminal justice and migration control. Through the lens of race, we see how criminal justice and migration enmesh in order to exclude, stop, and excise racialized citizens and non-citizens from societies across the world within, beyond, and along borders. Race and the meaning of race in relation to citizenship and belonging is excavated through the chapters presented in the book, and the book as a whole, thereby transforming the way we think about migration. Neatly organized in four sections, the book begins with chapters that present a conceptual analysis of race, borders, and social control, moving to the institutions that make up and shape the criminal justice and migration complex. The remaining chapters are convened around the key sites where criminal justice and migration control intersect: policing, courts, and punishment. Together the volume presents a critical and timely analysis of how race shapes and complicates mobility and how racism is enabled and reanimated when criminal justice and migration control coalesce.-from publisher.
BGH, 3.7.2019 - 5 StR 132/18 und BGH, 3.7.2019 - 5 StR 393/18. Ärztliche Begleitung eines freiverantwortlichen Suizids
In zwei am selben Tag ergangenen Urteilen hat der BGH die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Ärzten, die freiverantwortliche Suizide sterbewilliger Personen begleitet hatten, verneint, und dabei die Bedeutung der Selbstbestimmung des Einzelnen auch über die Beendigung seines Lebens hervorgehoben. Armin Engländer (JZ 2019, 1049) begrüßt dies im Ergebnis, sieht aber in den Urteilsbegründungen – insbesondere zu Fragen der Unterlassungsstrafbarkeit sowie zu § 323c StGB - auch Anlass zur Kritik. Thomas Hillenkamp (JZ 2019, 1053) vermisst in den Ausführungen des Senats auch bei den übrigen dogmatischen Weichenstellungen die nötige, zur Rechtssicherheit für die Beteiligten führende Klarheit.
BGH, 5.9.2017 – 1 StR 198/17. Mittelbarer Gebrauch von Urkunden durch E-Mail-Anhang?
In der Entscheidung zu einem steuerstrafrechtlichen Fall erörtert der BGH die Möglichkeit der Strafbarkeit gemäß § 267 Abs. 1 Var. 3 StGB (Gebrauchen einer unechten Urkunde) durch die Versendung von Telefaxen und E-Mail-Anhängen. Paul Krell (JZ 2019, 208) rekapituliert die Problematik des „mittelbaren Gebrauchs“ von Urkunden, die ihren Ursprung bei der Frage nach der Urkundeneigenschaft von Fotokopien hat. Letztere sei entgegen der bislang herrschenden Meinung anzunehmen, während für E-Mails und E-Mail-Anhänge § 269 StGB einschlägig sei.
BGH, 19.4.2018 - 3 StR 286/17. Unterstützung einer terroristischen Vereinigung gemäß § 129a Abs. 5 StGB
Das Urteil des BGH dreht sich um die Auslegung des § 129a Abs. 5 Satz 1 StGB - Unterstützung einer terroristischen Vereinigung - im Fall der Zusage und Begehung einer terroristischen Straftat durch einen Außenstehenden, der nicht Mitglied der Vereinigung ist. Milan Kuhli (JZ 2019, 158) stimmt für den entschiedenen Fall im Ergebnis zu, hält aber im Hinblick auf dezentral organisierte Terrornetzwerke die Annahme einer vereinigungsspezifischen Straftat auch dann für möglich, wenn kein Mitglied der Vereinigung beteiligt ist.
LG Berlin, 27.2.2017 – (535 Ks) 251 Js 52/16 (8/16). Bedingter Tötungsvorsatz bei illegalem Autorennen im öffentlichen Straßenverkehr
Das LG Berlin hat erstmals bedingten Tötungsvorsatz der an einem illegalen Straßenrennen beteiligten Autofahrer angenommen und diese wegen mittäterschaftlich begangenen Mordes verurteilt. Anette Grünewald (JZ 2017, 1069) hält die Normativierung des Wollenselements im Rahmen eines dualistischen Vorsatzbegriffs für problematisch. Zur adäquaten Erfassung von Fällen wie dem vorliegenden (und ähnlich gelagerten) wäre die Einführung einer „mittleren Ebene” der qualifizierten Fahrlässigkeit (mit gegenüber § 222 StGB deutlich höherer Strafdrohung) der nun erfolgten gesetzgeberischen Reaktion (§ 315d Abs. 5 StGB n.F.) vorzuziehen gewesen.
BGH, 26.2. 2019 - 4 StR 514/18: Rücktritt vom Versuch durch Verhinderung der Tatvollendung (§ 24 Abs. 1 Var. 2 StGB)
Die Entscheidung des BGH dreht sich um die objektiven und subjektiven Voraussetzungen eines strafbefreienden Rücktritts vom Versuch gemäß § 24 Abs. 1 Var. 2 (Verhinderung der Tatvollendung). Till Mengler (JZ 2019, 949) kritisiert das Urteil hinsichtlich der subjektiven Voraussetzungen eines solchen Rücktritts und sieht insoweit eine Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung.
BGH, 28. 4. 2016 – 4 StR 563/15. Ausnutzen der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs i.S. des § 316a StGB
Der BGH setzt sich in dem entschiedenen Fall eines Angriffs auf eine Taxifahrerin mit den Stimmen aus dem Schrifttum, die angesichts der exorbitanten Strafdrohung eine restriktive Auslegung des „räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer” fordern, einmal mehr nicht auseinander. Alexander Baur (JZ 2017, 742) erörtert die in der Begründung nicht behandelten Fragestellungen und befürwortet eine am Schutzzweck ausgerichtete Restriktion des § 316a StGB, die auf potentielle Unfallgefahren abstellt.
BGH, 12. 10. 2016 – 5 StR 134/15. Unternehmerische Entscheidung i. S. des § 93 Abs. 1 AktG und Pflichtverletzung i.S. des § 266 Abs. 1 StGB
Die Entscheidung des BGH zu § 266 StGB hat einen Fall im Umfeld der Finanzmarktkrise des Jahres 2008 zum Gegenstand. Jedoch geht es nicht um die Frage der Strafbarkeit von Bankmanagern wegen des Eingehens (zu) hoher Risiken, sondern um eine fehlgeschlagene Transaktion zur (zumindest aufsichtsrechtlich relevanten) Risikominimierung. Michael Kubiciel (JZ 2017, 585) kritisiert den dogmatischen Ansatz des Senats, der eine weitgehende Akzessorietät des Merkmals der Pflichtverletzung zu § 93 Abs. 1 Satz 1 AktG bei gleichzeitiger Verlagerung der Auslegungsfragen in dessen Tatbestand annimmt, und sieht überdies einen weiteren Schritt in Richtung einer Normativierung des Vermögensschadens.
BGH, 20. 9. 2016 - 3 StR 49/16. Beihilfe zum Mord durch Dienst im Konzentrationslager Auschwitz
Mehr als 70 Jahre nach der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz bestätigt der BGH die Verurteilung eines ehemaligen SS-Angehörigen durch das LG Lüneburg wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen. Christoph Safferling (JZ 2017, 258) zeichnet kritisch die Geschichte der Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Beihilfestrafbarkeit von NS-Verbrechen nach und analysiert die Entscheidung, deren Begründung zwar ein Schritt in die richtige Richtung, dogmatisch und argumentativ aber nur teilweise überzeugend sei.